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Seminar Nr. 2009

Köln, 05.12.2018

Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens

Grundlagenseminar

Dietrich Freyberger
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. Markus Wessel
Vorsitzender Richter am OLG Celle (Verkehrsunfallsenat)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag

Die Bedeutung des Haushaltsführungsschadens im Rahmen der Schadenregulierung ist lange unterschätzt worden. Heute ist er eine nicht mehr wegzudenkende Schadensposition. Gerade die Sozialversicherungsträger haben den Haushaltsführungsschaden als eine Position entdeckt, mit der sich eine Regressforderung auffüllen lässt. Die Berechnung dieser Schadensposition ist aber nicht einfach, sodass insgesamt große Unsicherheiten bestehen.
In dem Grundlagenseminar werden die gesamten praxisrelevanten Probleme des Haushaltsführungsschadens anhand praktischer Fallbeispiele dargestellt, vor allem im Falle der Verletzung, aber auch bei Tötung des Haushaltsführenden. Auch die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen werden ausführlich behandelt. Schließlich werden Hinweise zur Abfindung dieser Schadensposition gegeben.
Die Veranstaltung richtet sich als Grundlagenseminar an Schadensachbearbeiter in AH und KH, an Mitarbeiter in Regressabteilungen bei SVT, die bereits über Anfangserfahrung verfügen, aber noch nicht „sattelfest“ sind sowie an Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt Medizinrecht
  • Fachanwalt Sozialrecht

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